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Gebühren

Für die Tätigkeit eines gerichtlich zugelassenen Rentenberaters gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei Rechtsanwälten.

Für eine Erstberatung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr je nach Umfang und Schwierigkeit der Beratungsangelegenheit zwischen 70 und 190 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt, das sind höchstens 226,10 EUR.

Für die weiteren Tätigkeiten gelten die Vorschriften des § 2, 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Steuerlicher Hinweis
Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stehen, als Werbungskosten an (BdF IV B 5-S 2255-357/97).



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